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   BVerwG, 23.09.1975 - III B 97.73   

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BVerwG, 23.09.1975 - III B 97.73 (https://dejure.org/1975,2900)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1975 - III B 97.73 (https://dejure.org/1975,2900)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1975 - III B 97.73 (https://dejure.org/1975,2900)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels Verfahrensmängel - Feststellung eines Vertreibungsschadens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.01.1971 - III C 166.68

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Grundvermögen - Bindung des

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1975 - III B 97.73
    Ob solche Tatsachen vorliegen, ist dabei nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts zu beurteilen, von der das Revisionsgericht bei der Prüfung von Aufklärungsmängeln selbst dann auszugehen hat, wenn es sie für unzutreffend hält (Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG III C 166.68 - [Buchholz 510 § 96 Nr. 93).
  • BVerwG, 16.10.1968 - III C 59.68

    Ordnungsgemäße Rüge einer mangelhaften Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1975 - III B 97.73
    Soweit die Klägerin in Zusammenhang mit der Glaubhaftmachung des Betriebsmerkmals "Gesamtumsatz" eine Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO rügen will, hat sie diese Rüge schon nicht ordnungsgemäß erhoben, da sie nicht dargelegt hat (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO), inwiefern sich das Verwaltungsgericht während des Verfahrens zu einer weiteren Aufklärung hätte gedrängt fühlen, in welcher Richtung und in welcher Weise es hätte aufklären müssen, welches Ergebnis die weitere Aufklärung gehabt hätte und inwiefern es nach der Rechtsauffassung des Gerichts darauf angekommen wäre (vgl. Beschluß, vom 16. Oktober 1968 - BVerwG III C 59.68 - [JR 1969, 194]).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1975 - III B 97.73
    Dazu bedarf es bei der Rüge der mangelnden Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO), welche die Klägerin sinngemäß erhoben hat, der Bezeichnung der Beweismittel, deren sich das Verwaltungsgericht hätte bedienen müssen, ferner der Angabe, welche Tatsachen hierdurch erwiesen worden wären, und vor allem der Darlegung, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruht oder jedenfalls beruhen kann (Beschluß, vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 5]; Beschluß vom 8. März 1962 - BVerwG V B 92.61 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 393 und Beschluß vom 11. Mai 1971 - BVerwG VI B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 81]).
  • BVerwG, 13.12.1960 - VIII B 130.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1975 - III B 97.73
    Dazu bedarf es bei der Rüge der mangelnden Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO), welche die Klägerin sinngemäß erhoben hat, der Bezeichnung der Beweismittel, deren sich das Verwaltungsgericht hätte bedienen müssen, ferner der Angabe, welche Tatsachen hierdurch erwiesen worden wären, und vor allem der Darlegung, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruht oder jedenfalls beruhen kann (Beschluß, vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 5]; Beschluß vom 8. März 1962 - BVerwG V B 92.61 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 393 und Beschluß vom 11. Mai 1971 - BVerwG VI B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 81]).
  • BVerwG, 08.03.1962 - V B 92.61

    Antrag auf Entschädigung

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1975 - III B 97.73
    Dazu bedarf es bei der Rüge der mangelnden Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO), welche die Klägerin sinngemäß erhoben hat, der Bezeichnung der Beweismittel, deren sich das Verwaltungsgericht hätte bedienen müssen, ferner der Angabe, welche Tatsachen hierdurch erwiesen worden wären, und vor allem der Darlegung, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruht oder jedenfalls beruhen kann (Beschluß, vom 13. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 130.60 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 5]; Beschluß vom 8. März 1962 - BVerwG V B 92.61 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 393 und Beschluß vom 11. Mai 1971 - BVerwG VI B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 81]).
  • BVerwG, 15.03.1973 - III B 22.73

    Postulationsfähigkeit vor dem Bundesverwaltungsgericht - Rechtzeitigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1975 - III B 97.73
    Verfahrensfehler haft kann die Beweiswürdigung daher nur sein, wenn in bezug auf die Tatsachenfeststellung Denkgesetze verletzt, Erfahrungssätze oder allgemeingültige Beweisregeln mißachtet worden sind (vgl. Beschluß vom 15. März 1973 - BVerwG III B 22.73 - [ZLA 1973, 104]).
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